Lohnbuchhaltung anlegen und führen
Wenn Sie einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie eine Lohnbuchhaltung führen. Wir können Sie in den niederlanden die Lohnbuchhaltung anlegen und führen.
Niederländische Finanzbuchhaltung Führen
Erstellen niederländische Jahresabschluss
Erstellung der Einkommensteuererklärung für Ausländer die in den Niederlande arbeiten
Haben Sie in den Niederlanden gearbeitet? Dann ist es in den meisten Fällen vorteilhaft eine Steuererklärung in den Niederlanden erstellen zu lassen. Auch wenn Sie nicht das komplette Jahr in den niederlanden gearbeitet haben, ist es für Sie auch von Vorteil eine Steuererklärung in den Niederlanden erstellen zu lassen.
Wichtige Hinweise für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung in den Niederlanden:
– Steuererklärungen können in den Niederlanden rückwirkend erstellt werden (max. 5 Jahren)
– Unter bestimmten Voraussetzungen hat ihr Partner auch das Recht auf eine Erstattung, da es in den Niederlanden keine Steuerklassen gibt
– Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen, die Hypothekzinsen von einem im Ausland gelegenen Haus/Wohnung von der Steuer absetzen.
– In den Niederlanden gibt es eine Art Exra Vergütung vom Finanzamt diese nennt sich “Zorgtoeslag” (Zulage Krankenversicherung)
– Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das 30% vom Bruto Gehalt eines ausländischen Arbeitnehmers in den Niederlanden steuerfrei sind.
Diese regelung ist die “30%-regeling”